WIR VERWENDEN COOKIES
Einige von ihnen sind essenziell, während andere Ihnen einen besseren Service bereitstellen.
Bitte wählen Sie die gewünschten Cookie-Einstellungen aus:
  • Essenziell
  • Google Fonts
  • Google Maps
  • YouTube
  • Alle Cookies akzeptieren
Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Plugins von Drittanbietern speichern in der Regel Ihre IP-Adresse auf fremden Servern. Ferner können Cookies Informationen über die Nutzung der Inhalte speichern, die eventuell auch zu Analysenzwecke verwendet werden können. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
  • Auswahl dauerhaft speichern
    Datenschutz
 

Detailinformation


Der Wahlkampf wurde für die Tarifvertragsparteien im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zum klaren Vorteil. In der letzten Bundeskabinettssitzung der Regierung, vor der Wahl am kommenden Sonntag, wurde der Mindestlohn für Steinmetze nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz zum 01. Oktober 2013 bestätigt.


 


Ab 01. Oktober 2013 ist jetzt für alle Betriebe im Steinmetz und- Steinbildhauerhandwerk in den neuen Bundesländer ein Mindestlohn in Höhe von 10,13 € und in den alten Bundesländern in Höhe von 11,00 € verbindlich. Die nächste Anpassung erfolgt zum 1. Mai 2014 auf 10,66 € im Osten und auf 11,25 € im Westen. Zum 30. April 2015 tritt der Mindestlohntarifvertrag ohne Nachwirkung außer Kraft.

Die komplette Pressemitteilung finden Sie in der Anlage.

Informationen zum Download : 
  



 |   |   |   |